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AGB

Vertragsabschluss


Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Unsere Angebote sind freibleibend. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.


Regelungen der mietweisen Überlassung


Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung durch den Vermieter. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietgegenstände hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt.


Preise


Die Preise sind sofort, ohne Abzug, zahlbar. Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Bruttopreise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten. Für jede erfolgte Mahnung werden dem Auftraggeber 7,70 Euro in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.


Mindestbestellmengen


Sollten Sie ein Buffet unter der angegebenen Mindestbestellmenge auswählen, wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 25 % erhoben.


Mietzeitraum


Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zu- sätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.


Mitwirkungspflicht / Obliegenheiten


Der Kunde hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Eventuell erforderliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.


Versicherung


Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Aufund Abbaus zu versichern.


Zeltverleih


Für Zelte über 70 qm ist eine Bauabnahme durch die zuständigen Behörden erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Der Auftragnehmer stellt Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird vom Auftragnehmer nur dann besorgt, wenn dies gesondert vereinbart ist. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen, die über uns bezogen werden können. Pro 100 qm überbauter Fläche sind Feuerlöscher mit ca. 6 kg erforderlich. Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser verpflichtet sich vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich der Versorgungsleitungen zu überprüfen. Die Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von 80 cm zu befestigen. Der Kunde hat den Auftragnehmer auf evt. bestehende Leitungen und Unterführungen etc. hinzuweisen.

Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere bei Mietzelten die Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass eine Temperatur von 12° C nicht unterschritten wird. Zelte sind in der Regel statisch ohne Schneefall berechnet. Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Schirme ect. müssen bei Sturm geschlossen und gegen Beschädigung gesichert werden.

Haftung


Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens des Vermieters bleibt davon jedoch unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet mit der Abholung der Mietsachen. Der Auftraggeber hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Auftragnehmer in seiner Verantwortung.


Rücktritt


Der Rücktritt für einen beidseitig geschlossenen Vertrag - beziehungsweise nach Auftragserteilung des Kunden - ist bis zu 14 Tage vor vereinbartem Liefertermin mit einer Aufwandpauschale in Höhe von 50 Prozent des Auftragwertes zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Preis zu entrichten.


Gewährleistung


Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz der Sorgfalt sind Mängelerscheinungen durch den Transport möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter allerdings bis 16.00 Uhr am Tag vor Veranstaltungstermin erteilen, da Wandlungs- oder Mindestansprüche sonst nicht anerkannt werden können. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

Bei verhinderter Lieferung durch höhere Gewalt (Unfall, Demonstration, Witterungseinflüsse etc.) können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Bei Weinen stellen natürliche Ausscheidungen wie Kristalle, Weinstein oder Depot keine Abweichungen vom vertraglich vorgesehenen Leistungsumfang und damit keine Mängel dar. Kalte Speisen werden bei uns in gesondert klimatisierten Räumen ( lt. HACCP ) hergestellt, in Kühlhäusern gelagert und in Kühlfahrzeugen ausgeliefert, somit wird die Kühlkette nicht unterbrochen. Zwei Stunden nach Aufbau von kalten Buffets müssen alle offenen Lebensmittel abgeräumt werden oder der Kunde übernimmt die weitere Verantwortung.

Alle warmen Speisen werden in einer speziell dafür vorgesehenen Transportboxen angeliefert, wobei die Temperatur der Speisen bei 72 ° C liegt. Der Kunde hat bei Erhalt der gelieferten Ware auf offensichtliche Mängel zu achten und diese sofort zu erheben. Bei verborgenen Mängeln muss eine Rüge am gleichen Tag, spätestens aber am nächsten erhoben werden. Bei Selbstabholungen muss die Kontrolle der Ware in unseren Räumen erfolgen.


Lieferbedingungen und Preise


Preise für Speisen sind inklusive 7 % MwSt. Sollten Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, die unmittelbar im Zusammenhang mit den bestellten Speisen stehen, ändert sich die MwSt. auch für Speisen auf den vollen Steuersatz von derzeit 19 %. Preise für den Service sind generell inklusive der gesetzlichen vollen MwSt.

Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Sie über die in Speisen enthaltenen Zusatzstoffe zu informieren. Unsere Propspekte, die Ihnen auch zum Download zur Verfügung stehen, dienen gleichzeitig als Übersicht über die in unseren Speisen enthaltenen Zusatzstoffe.


Zahlungsbedingungen


Die Bezahlung erfolgt als Vorkasse. Eine Rechnungslegung erfolgt per E-Mail oder Postversand. Ausnahmeregelungen müssen mit der Geschäftsleitung abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.